Europäischer Gerichtshof entscheidet: Ein Hack an einer Videospielkonsole kann legal sein


  • Europäischer Gerichtshof entscheidet: Ein Hack an einer Videospielkonsole kann legal sein

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Aushebeln eines Kopierschutzsystems legal sein kann, wenn man es für selbst entwickelte Programme umgeht. Somit widerfährt Nintendo eine Niederlage im Rechtsstreit.

Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Umgehung des Kopierschutzsystems einer Videospielkonsole insofern legal ist, solange die Person es für selbst programmierte Anwendungen und nicht illegal erworbene Software benutzt. Denn laut des Gerichts heißt es wie folgt:

Der Hersteller der Konsole ist gegen Umgehungshandlungen nur geschützt, wenn die Schutzmaßnahmen darauf abzielen, die Benutzung nachgeahmter Videospiele zu verhindern.

Weiter heißt es, dass man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und darf keine Vorrichtungen oder Handlungen untersagen, die einen anderen wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben als die Umgehung der technischen Schutzvorkehrungen zu rechtswidrigen Zwecken. Letzteres bezieht sich auf den Gebrauch von Videospielen, die urheberrechtlich geschützt sind. Letztendlich wurde das Urteil vom Europäischen Gerichtshof gefällt, da ein Gericht in Italien um ein Urteil bat, da das Traditionsunternehmen aus Japan die Firma PC Box verklagt hat, da sie Heimkonsolen und Handhelds mit Homebrew-Software verkauft hat. Diese kann man aber nur nutzen, wenn man jenen Kopierschutz umgeht.

Letztendlich sei noch zu sagen, dass der Gerichtshof sich nicht damit beschäftigt hat, was die praktischen Fragen betrifft,beispielsweise die tatsächliche Überprüfbarkeit der jeweiligen Urheberrechte, die aus diesem Urteil hervorgehen.


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