Das Landgericht München hat einen Verkäufer von sogenannten Slot-1-Karten zu Schadenerstzleistungen an Nintendo verurteilt. Damit erringt Nintendo einen weiteren Sieg im Kampf gegen Software-Priaterie auf dem Nintendo DS.
Ein Verkäufer von sogenannten Slot-1-Karten (zum Beispiel R4, DSTT, Acekard), mit denen aus dem Internet heruntergeladene Software auf dem Nintendo DS lauffähig ist, wurde vom Landgericht München zu einem Schadenersatz in Höhe von 1 Millionen Euro verurteilt. Gerade der Betrag den Nintendo durch die Klage erhält, ist auffällig. In einer Pressemitteilung äußert sich die europäische Niederlassung des Konsolenherstellers zu dem Urteil: "Nintendo begrüßt die Entscheidung als weiteren, wichtigen Schritt gegen die Verbreitung solcher Karten in Deutschland. Das Unternehmen fördert Kreativität, unterstützt die Entwicklung von Videospielen und setzt sich für Spieledesigner ein, die auf legale Weise innovative Programme entwickeln. Nintendo führt Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1.400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen sind."
Weiter weist Nintendo daraufhin, dass es seit dem erstmaligen Auftauchen von Slot-1-Karten in Deutschland bereits "22 Gerichtsentscheidungen gegen ihren Import und ihre Verbreitung" gab. Dabei entschieden die Richter in allen Fällen, dass Slot-1-Karten nach deutschem Recht illegal sind. Ähnliche Urteile fällten bereits Gerichte unter anderem in Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien
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| Datum: | 05.07.2012, 13:12 Uhr |
| Autor: | Alexander Geisler |
| Themen: | DS |